Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2019 - 2 Sa 56/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 362 Abs 1 BGB, § 7 Abs 4 BUrlG, § 286 ZPO
Freistellung des Arbeitnehmers nach Kündigung - Erfüllung des Urlaubsanspruchs - IWW
§ 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 362 Abs. 1 BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 397 Abs. 1 BGB, § 133 BGB, § 286 ZPO, §§ 286 Abs. 1, 288 Abs. 1, 247 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- arbeitsrechtsiegen.de
Arbeitnehmerfreistellung nach Kündigung - Erfüllung des Urlaubsanspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 362 Abs. 1 ; BUrlG § 7 Abs. 4 ; ZPO § 286
Erfüllung; Freistellung; Urlaubsabgeltung; Urlaubsanspruch; Freistellungserklärung - rechtsportal.de
BGB § 615 S. 1; BGB § 397 Abs. 1
Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruches - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Freistellung des Arbeitnehmers nach Kündigung zur Erfüllung des Urlaubsanspruches
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 06.12.2017 - 5 Ca 233/17
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2019 - 2 Sa 56/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2019 - 2 Sa 56/18
Sonst ist nicht bestimmbar, ob der Arbeitgeber die geschuldete Leistung als Schuldner des Urlaubsanspruchs bewirkt (§ 362 Abs. 1 BGB), als Gläubiger der Arbeitsleistung nach § 615 Satz 1 BGB auf deren Annahme verzichtet oder er dem Arbeitnehmer nach § 397 Abs. 1 BGB anbietet, die Arbeitspflicht vertraglich zu erlassen ( BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 24, NZA 2009, 538 ).Besteht ein übereinstimmender Wille der Parteien, ist er allein maßgeblich, selbst wenn er im Wortlaut nur falsch oder unvollkommen ausgedrückt ist ( BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 25, NZA 2009, 538 ).
- BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15
Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2019 - 2 Sa 56/18
Danach war der Resturlaub gemäß der zutreffenden Annahme des Arbeitsgerichts bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 15. Januar 2017 noch nicht erfüllt und auch nicht erloschen ( vgl. hierzu BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 541/15 - ).