Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2019 - 2 Sa 56/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,25721
LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2019 - 2 Sa 56/18 (https://dejure.org/2019,25721)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.02.2019 - 2 Sa 56/18 (https://dejure.org/2019,25721)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - 2 Sa 56/18 (https://dejure.org/2019,25721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,25721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitnehmerfreistellung nach Kündigung - Erfüllung des Urlaubsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 362 Abs. 1 ; BUrlG § 7 Abs. 4 ; ZPO § 286
    Erfüllung; Freistellung; Urlaubsabgeltung; Urlaubsanspruch; Freistellungserklärung

  • rechtsportal.de

    BGB § 615 S. 1; BGB § 397 Abs. 1
    Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Freistellung des Arbeitnehmers nach Kündigung zur Erfüllung des Urlaubsanspruches

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2019 - 2 Sa 56/18
    Sonst ist nicht bestimmbar, ob der Arbeitgeber die geschuldete Leistung als Schuldner des Urlaubsanspruchs bewirkt (§ 362 Abs. 1 BGB), als Gläubiger der Arbeitsleistung nach § 615 Satz 1 BGB auf deren Annahme verzichtet oder er dem Arbeitnehmer nach § 397 Abs. 1 BGB anbietet, die Arbeitspflicht vertraglich zu erlassen ( BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 24, NZA 2009, 538 ).

    Besteht ein übereinstimmender Wille der Parteien, ist er allein maßgeblich, selbst wenn er im Wortlaut nur falsch oder unvollkommen ausgedrückt ist ( BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 25, NZA 2009, 538 ).

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2019 - 2 Sa 56/18
    Danach war der Resturlaub gemäß der zutreffenden Annahme des Arbeitsgerichts bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 15. Januar 2017 noch nicht erfüllt und auch nicht erloschen ( vgl. hierzu BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 541/15 - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht